Vor dem Zufahrtsweg zu unserem Garagenhof gibt es einen eingezeichneten Parkstreifen, der noch vor dem abgesenkten Bordstein mit einer Sperrfläche abgeschlossen wird (Anmerkung: dort ist absolutes Halteverbot, StVo §12). Diese Sperrfläche wurde eingezeichnet, da es dort bei parkenden Autos zu erheblichen Sichtbehinderungen und dadurch zu Verkehrsgefährdungen kommt – schlechte Sicht auf die Hauptstrasse und beim Einfahren schlechte Sicht auf Fußgänger, insbesondere Kinder. Die meisten sind so „nett“ und parken dort auch nicht. Nun wird seit ein paar Wochen eine gegenüberliegende Wohnung renoviert, seit dem parkt dort (auf der Sperrfläche und auch an der abgesenkten Bordsteinkante) gerne mal ein Wagen mit POLNISCHEN Kennzeichen. Da ich mir ein paar Gedanken um die Sicherheit mache und es durchaus nicht okay finde dort zu PARKEN (fast 24 Stunden am Tag), gerade wenn andere Parkplätze frei sind, wollte ich den Halter dieses Fahrzeuges gerne mal über sein Fehlverhalten informieren. Da ich den Fahrer aber bis jetzt noch nie angetroffen habe, meldet ich mich heute mal bei der zuständigen Polizeidienststelle, widerwillig nahm man mein Begehren der Entfernung der Verkehrsbehinderung auf und schickte jemanden vorbei. Nach etwa 60 Minuten meldeten sie sich dann bei mir und sagten mir, „Ja der Wagen steht da falsch, das würden 15 Euro Knöllchen kosten, aber wir schreiben den nicht auf, der hat ja ein polnisches Kennzeichen, da können wir die Zahlungsaufforderung auch gleich selbst wegwerfen“. Für mich – der vor ein paar Monaten 30 Euro den Holländern für 4 km/h zahlen musste – brach eine Welt zusammen. Es ging mir nicht mal dadrum, dass er einen Strafzettel bekommen, sondern lediglich dadrum, dass er seine Karre auf einen Parkplatz stellt, auch wenn er mal 5 Meter weiter laufen muss. Jedenfalls sagte mir der nette Polizist, dass ein Deutscher selbstverständlich die 15 Euro hätte zahlen müssen, nur halt bei einem Polen (ausländischen KFZ Kennzeichen) könne man NICHTS machen.
Mein Rechtssinn lief Amok, ich fragte vorsichtig was passieren müsse, damit was unternommen werden kann. Die Antwort war ebenso ernüchtern wie traurig. „Etwas mit Personenschaden, Unfallflucht mit Schaden im hohen 4 stelligen Bereich, vorher können wir keine Halteranfrage über die Botschaft machen oder den Wagen sicherstellen“. Er schilderte noch einen Fall wo es sich um eine Unfallflucht mit Blechschaden handelte, der Verursacher fuhr einen Wagen mit polnischen Kennzeichen, der Wagen konnte auch aufgefunden werden, aber konnte weder Sichergestellt werden noch konnte der Fahrer ermittelt werden – „weil es sich nicht lohnte“. Tolle europäische Welt!
Ich erinnere mich an einen Urlaub in Holland, dort war es schon vor 10 Jahren üblich, das falsch parkende Ausländer mit „Parkkrallen“ zum zahlen verdonnert wurden, aber hier schafft man es nicht mal Verkehrsbehinderungen zu entfernen. Wir als Deutsche werden im Ausland und vom Ausland aus aber abkassiert mit Androhung nie wieder an das Land einreisen zu dürfen ohne nicht saftige Strafen zu befürchten – auch für 4km/h Geschwindigkeitsübertretung!
Wenn die Wohnung fertig renoviert ist, ist der sicher auch wieder weg … aber das kann doch nicht sein, dass unsere Polizisten so machtlos sind?