Technik, Grillen, Thermomix und die Familie

Netto – einfach nicht besser – mehr zahlen als ausgezeichnet?

Ihr kennt das. Man kommt zu nix. Nicht mal zum bloggen. Das werde ich in den nächsten Wochen mal wieder ändern. Aber heute war es mal wieder so weit. Ich musste spontan bei meinem liebsten Laden Netto in Heisingen einkaufen, da mein präferierter Lebensmitteldealer REWE hatte schon zu. Bei Netto, oder damals noch Plus, war ich einiges gewohnt. Ich achte drei mal auf das MHD und auf die ausgezeichneten Preise.

Angebotspreise der nächsten Woche schon ausgezeichnet

Vor ein paar Wochen war es mir schon mal passiert, dass ich spontan ein paar Vierkantkartoffeln in praktischen Plastikbeutel kaufen musste, da griff ich zu den MacCain die im Angebot für 1,11 Euro zu seien schienen. Ich schnappte mir 3 Beutel und ging zur Kasse. Ich zahlte 3 mal 1,99 Euro und als ich gerade meine Sachen in die Tasche packte und auf den Bon schaute wurde mir klar, dass hier ein Fehler vor lag. Kein einfacher Fehler, sondern ein Fehler, der wie sich heute zeigte, mit System. Eine der fleissigen und hoch motivierten Aushilfen hatte die Preisschilder schon auf den Angebotspreis, der laut Prospekt ab Montag gültig wäre, ausgezeichnet. Das ist ja alles nicht schlimm, wenn man dem Kassensystem das auch sagt, damit der Kunde an der Kasse nicht übervorteilt wird.

Ich sprach damals also die Mitarbeiterin darauf an und erst nach einigem zögern erklärte sie sich bereit mir den ausgezeichneten Preis auch zu gewähren. Sie lamentierte, das man doch nicht noch bis mitten in der Nacht da bleiben kann um die Etiketten nach Geschäftsschluss zu aktualisieren.

Heute war ich dann mal wieder bei Netto und habe den selben Umstand erneut erlebt. Schon eine Stunde vor Geschäftsschluss prangerten die neuen Angebotspreise an den Produkten und das Kassensystem übervorteilte schon wieder die Kunden, in dem es die Portmonee der Kunden von Ballast – eh Geld, befreit.

Also immer schön auf euren Kassenbon schauen und nicht über den Tisch ziehen lassen.

4 Kommentare

  1. Die Schwägerin

    Nabend!

    Also rein rechtlich gesehen ist das Preisschild vor dem Artikel lediglich für den Kunden eine Information und nicht bindend! (Invitatio ad offerendum) Sobald der Kunde die Ware auf das Band legt wird eine Willenserklärung (Antrag) des Kunden abgegeben und der Kassierer/die Kassiererin nimmt den Antrag mit rüberziehen der Ware an (2. Willenserklärung – Annahme)…

    somit ist es nett bzw. sehr kulant, wenn sie dir den ausgezeichneten Preis dann doch noch berechnen 😉

    Meine persönliche Meinung gleicht aber der deinen…das was da vor dem Artikel steht, sollte auch auf dem Kassenbon stehen 😉

    • Christian

      Das wirklich Interessante dazu steht unter: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Durch die falsche Auszeichnung wurde ich getäuscht und unter falschen Vorraussetzungen zum kauf verleitet. Umgangssprachlich nennt man es anders …

    • Hendrik

      Das ist mir auch bewusst, aber die Willenserklärung erfolgte ja unter falschen Informationen, deswegen finde ich das auch etwas merkwürdig.

      • Christian

        Netto hat auf mein „feedback“ geantwortet – man will es abstellen (wie auch immer). Ich schaue mir das heute Abend mal an 😀

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